Entscheidungen zu § 55 Abs. 3 ChemG 1996

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RS UVS Kärnten 1997/04/24 KUVS-K2-333/1/96

Rechtssatz: Wer Castrol Frostschutzkonzentrat, Dekor Mattbeize, Hanno Fensterschaum, Prisma Color Leuchtspray und Molto Abbeizer entgegen der Verordnung über die Abgabe bestimmter mindergiftiger Waren in Selbstbedienung, BGBl. Nr. 56/1989 jeweils auf Verkaufsflächen zur Selbstbedienung feilhält, die er nicht mit der gut sicht- und lesbaren und dauerhaft angebrachten Aufschrift "Achtung, mindergiftige Stoffe und mindergiftige Zubereitungen! Gesundheitsschädlich! Die auf der Verpackung angeg... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 24.04.1997

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