Entscheidungen zu § 35 ChemG 1996

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2005/9/6 2002/03/0118

Mit dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 12. April 2001 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "bis zum 17. April 2000" im Gemeindegebiet N, "Ried K, Jagdrevier," eine offensichtlich mit Rattengift ("Storm") befüllte Holzkiste ausgelegt, die eine ca. 50 x 50 mm große Öffnung aufgewiesen habe, obwohl im Jagdbetrieb die Verwendung von Gift grundsätzlich verboten sei. Hiedurch habe er § 92a iVm § 135 Abs 2 NÖ Jagdgesetz übertreten. Es wurde übe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.09.2005

RS Vwgh 2005/9/6 2002/03/0118

Index: L65000 Jagd WildL65003 Jagd Wild Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z12;B-VG Art15 Abs1;ChemG 1996 §35;JagdG NÖ 1974 §135 Abs2;JagdG NÖ 1974 §92a;JagdRallg;VwRallg;
Rechtssatz: Ob das im Jagdbetrieb eingesetzte Präparat ein Gift im Sinne des § 35 ChemG 1996 darstellt, ist unerheblich, schließt dieses Gese... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.09.2005

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