Entscheidungen zu § 15 Abs. 2 ChemG 1996

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1997/2/20 96/07/0224

Mit dem nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid vom 4. Oktober 1996 trug die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei gemäß § 15 Abs. 2 des Chemikaliengesetzes, BGBl. Nr. 326/1987 i.d.F. BGBl. Nr. 759/1992 (ChemG), als Importeur auf, alle Käufer der Lederschuhe mit der Bezeichnung "Ledermokassin golden", U-Bestell-Nr. 39137-5, und "Ledermokassin silber", U-Bestell-Nr. 39138-3, die diese Schuhe im Versandwege bezogen haben und deren Namen und Anschriften d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.02.1997

RS Vwgh 1997/2/20 96/07/0224

Index: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: ChemG 1987 §15 Abs2;
Rechtssatz: Ein Bescheid, mit dem dem Importeur gemäß § 15 Abs 2 ChemG 1987 aufgetragen wird, seine Kunden über die nicht auszuschließende Kontamination bestimmter gefährlicher Produkte (hier: Schuhe, deren Kontamination mit Pentachlorphenol nicht auszuschließen ist) zu informieren und sie zurückzufordern, wird nicht dadurch rechtswidrig, daß zwisc... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.02.1997

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