Entscheidungen zu § 5 Abs. 2 BStMG

Unabhängige Verwaltungssenate

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TE UVS Burgenland 2005/06/22 136/10/05003

Die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See legte dem Berufungswerber im angefochtenen Straferkenntnis zur Last, am 30 04 2004 um 12 40 Uhr auf der Autobahn A4, Höhe Strkm 61,0, im Gemeindegebiet von Nickelsdorf, als Lenker des mehrspurigen Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen *** (D) mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen das mautpflichtige Straßennetz benützt zu haben, ohne die fahrleistungsabhängige Maut ordnungsgemäß entrichtet zu haben, obwohl die Benützung ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 22.06.2005

RS UVS Burgenland 2005/06/22 136/10/05003

Rechtssatz: Gemäß § 5 Abs 2 VStG entschuldigt Rechtsunkenntnis nur dann, wenn sie erwiesenermaßen unverschuldet ist. Dies bedeutet nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, dass die Unkenntnis eines Gesetzes oder eine irrige Auslegung des Gesetzes nur dann als unverschuldet angesehen werden kann, wenn jemanden die Verwaltungsvorschriften trotz Anwendung der nach seinen Verhältnissen erforderlichen Sorgfalt unbekannt geblieben ist. Selbst guter Glaube stellt den angeführten... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 22.06.2005

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