Entscheidungen zu § 23 BStMG

Landesverwaltungsgericht Wien

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TE Lvwg Erkenntnis 2015/5/7 VGW-031/002/3759/2015

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch den Richter Dr. Fegerl über die Beschwerde der T. Gesellschaft m.b.H. vom 25.2.2015 gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den ... Bezirk, vom 18.2.2015, Zahl MBA ... - S 40438/13, zu Recht erkannt: I. Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. römisch eins. Gemäß Paragraph 50, VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dies... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 07.05.2015

RS Lvwg 2015/5/7 VGW-031/002/3759/2015

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 07.05.2015 Index: 96/02 Sonstige Angelegenheiten des Straßenbaus
Norm: BStMG §23 BStMG § 23 heute BStMG § 23 gültig ab 01.01.2003
Rechtssatz: Ein Zulassungsbesitzer, der dem Täter eines Mautvergeh... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 07.05.2015

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