Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das gegenständliche Beschwerdeverfahren betrifft eine Datenschutzangelegenheit im Zusammenhang mit der Abfrage und Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Kontext der Überprüfung der Autobahnmaut: 1. Am XXXX .2020 brachte die mitbeteiligte Partei eine Beschwerde nach dem Datenschutzgesetz (DSG) ein, worin zusammengefasst vorgebracht wurde, die (nunmehrige) Beschwerdeführerin habe si... mehr lesen...