Entscheidungen zu § 15 BStMG

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE UVS Burgenland 2005/06/23 136/10/05009

Die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung legte dem Berufungswerber im angefochtenen Straferkenntnis zur Last, am 05 10 2004 um 05 34 Uhr im Gemeindegebiet von Hornstein, auf der A3, bei Strkm 25,9, als Kraftfahrzeuglenker mit dem mehrspurigen LKW mit dem Kennzeichen ***, dessen höchst zulässiges Gesamtgewicht mit 13 t mehr als 3,5 t betrug, eine Mautstrecke benützt zu haben, ohne die fahrleistungsabhängige Maut ordnungsgemäß entrichtet zu haben. Wegen Verletzung des § 20 Abs 2 iVm § ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 23.06.2005

RS UVS Burgenland 2005/06/23 136/10/05009

Rechtssatz: Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes handelt es sich bei der Mautordnung um eine Durchführungsverordnung, die durch ein beliehenes Unternehmen (Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft - ASFINAG) im Einvernehmen mit dem im BStMG angeführten Bundesministern zu erlassen ist. Der Ansicht der Vertreterin der ASFINAG, es handle sich bei der Mauordnung um Allgemeine Geschäftsbedingungen wird seitens des Unabhängigen Verwaltungssenates Burge... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 23.06.2005

RS UVS Burgenland 2005/06/23 136/10/05009

Rechtssatz: Gemäß Teil B Punkt 8.1. ist die GO-Box ausschließlich in dem mit dem angemeldeten Kraftfahrzeugkennzeichen zugelassenen mautpflichtigem Kraftfahrzeug an der Innenseite der Windschutzscheibe zwischen Fahrzeugmitte und Lenkstange nahe der Windschutzscheiben-Unterkante, und zwar in jenem Bereich der Windschutzscheibe, der vom Scheibenwischer gereinigt wird, zu montieren. Diese Bestimmung stellt eine nähere Ausführung des § 8 Abs 1 BStMG dar. Aus diesem Punkt 8.1. ergibt sich, dass... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 23.06.2005

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