Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde - soweit für das Verfahren über die Nichtigkeitsbeschwerde von Bedeutung - Karl K***** des Verbrechens der Untreue nach §§ 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall, 15 StGB schuldig erkannt (I/1/a und b sowie 2). Mit dem angefochtenen Urteil wurde - soweit für das Verfahren über die Nichtigkeitsbeschwerde von Bedeutung - Karl K***** des Verbrechens der Untreue nach Paragraphen 153, Absatz eins und Absatz 2, zweiter Fall, 15 StGB schuldig erkannt (... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Erkan O***** schuldig erkannt, „die“ Verbrechen des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 fünfter Fall, Abs 4 Z 3 SMG (1./) und die Vergehen des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften nach § 27 Abs 1 Z 1 erster und zweiter Fall SMG (2./) begangen zu haben. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Erkan O***** schuldig erkannt, „die“ Verbrechen des Suchtgifthandels nach Paragraph 28 a, Absatz eins, fünfter Fall, Absatz 4, Ziffer 3, SMG (1./) und die Ver... mehr lesen...