Begründung: Mit einer am 10.Oktober 1985 eingebrachten Klage begehrt die klagende Partei den Ersatz von Forstschäden, die durch winterliche Salzstreuung auf einer durch ihren Wald führenden Bundesstraße der beklagten Partei verursacht worden seien in Höhe von 300.000 S und die Feststellung der Haftung der beklagten Partei für künftige Schäden. Die klagende Partei beruft sich auf ein Zeugnis gemäß § 52 Abs 5 ForstG vom 22.Oktober 1982, auf eine Waldverwüstung im Sinne des § 16 F... mehr lesen...
Norm: BStG §24 Abs2
Rechtssatz: Die Zuleitung von Schadstoffen, die der Straßenerhalter aus welchen Gründen immer auf die Bundesstraße aufbringt, wird durch die Legalservitut des § 24 Abs 2 BStG nicht erfasst. Die Zuleitung von Schadstoffen, die der Straßenerhalter aus welchen Gründen immer auf die Bundesstraße aufbringt, wird durch die Legalservitut des Paragraph 24, Absatz 2, BStG nicht erfasst. Entscheidungstext... mehr lesen...