Norm
BStG §24 Abs2Rechtssatz
Die Zuleitung von Schadstoffen, die der Straßenerhalter aus welchen Gründen immer auf die Bundesstraße aufbringt, wird durch die Legalservitut des § 24 Abs 2 BStG nicht erfasst.Die Zuleitung von Schadstoffen, die der Straßenerhalter aus welchen Gründen immer auf die Bundesstraße aufbringt, wird durch die Legalservitut des Paragraph 24, Absatz 2, BStG nicht erfasst.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0053808Im RIS seit
11.07.1990Zuletzt aktualisiert am
11.07.2023