Begründung: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Aktenwidrigkeit und Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die geltend gemachte Aktenwidrigkeit und Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Die von der Verwaltungsbehörde ausgesprochene Verweisung auf den Zivilrechtsweg bindet die Gerichte nicht (SZ 33/21). Auch in einem derartigen Fall hat es dabei zu bleiben, daß die Feststellungsklage nur dann zulässi... mehr lesen...
Das Erstgericht hat die vorliegende Klage, mit welcher der Kläger gegen die Republik Österreich Schadenersatzansprüche von insgesamt 39.335 S 50 g s. A. wegen Entganges an Holzschlägerung, Harzeinnahmen u. dgl. zufolge einer von der Bezirkshauptmannschaft W. zugunsten der Bundesstraßenverwaltung mit rechtskräftigem Bescheid verfügten Bannlegung zweier Waldgrundstücke des Klägers geltend macht, auf Einrede der Beklagten wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges zurückgewiesen. Das Rekur... mehr lesen...
Norm: ABGB §1338 IIBStG §17BStG §23 Abs2ForstG 1852 §19 JN §1 CX VEG Art13 ABGB § 1338 heute ABGB § 1338 gültig ab 01.01.1812 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010 ... mehr lesen...