Begründung: Die Beklagten machen geltend, dass Rechtsprechung zur Frage fehle, ob im Anwendungsbereich des Medizinproduktegesetzes gesundheitsbezogene Werbebehauptungen - wie im Arzneimittelgesetz - auch dann als irreführend im Sinne des § 2 UWG anzusehen sind, wenn die behaupteten Wirkungen nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis nicht hinreichend belegt sind. Sie verweisen darauf, dass § 102 MPG, anders als § 6 AMG, den Tatbestand einer Irreführung durch die Behauptung... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte vertreibt Kupferarmbänder und Bettmatten mit eingewebten Kupferfäden; die Zweitbeklagte ist ihre persönlich haftende Gesellschafterin. Auf den Seiten 32 und 33 der Zeitschrift "Die ganze Woche" vom 25. September 1986 sowie auf den Seiten 20 und 21 der "Neuen Kronen-Zeitung" vom 13. Oktober 1986 waren Inserate der Erstbeklagten eingeschaltet, mit denen für Kupferbettmatten geworben wurde. Dabei berief sich die Erstbeklagte unter der Überschrift "Erdst... mehr lesen...
Norm: AMG §6 AMG § 6 heute AMG § 6 gültig ab 13.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 48/2013 AMG § 6 gültig von 01.04.1984 bis 12.03.2013
Rechtssatz: § 6 AMG normiert keinen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch; s... mehr lesen...
Norm: AMG §6 UWG §2 C2a AMG § 6 heute AMG § 6 gültig ab 13.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 48/2013 AMG § 6 gültig von 01.04.1984 bis 12.03.2013 UWG § 2 heute ... mehr lesen...