Entscheidungen zu § 6 AMG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2004/3/16 4Ob20/04a

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Entscheidung | OGH | 16.03.2004

TE OGH 1988/3/15 4Ob391/87

Begründung: Die Erstbeklagte vertreibt Kupferarmbänder und Bettmatten mit eingewebten Kupferfäden; die Zweitbeklagte ist ihre persönlich haftende Gesellschafterin. Auf den Seiten 32 und 33 der Zeitschrift "Die ganze Woche" vom 25. September 1986 sowie auf den Seiten 20 und 21 der "Neuen Kronen-Zeitung" vom 13. Oktober 1986 waren Inserate der Erstbeklagten eingeschaltet, mit denen für Kupferbettmatten geworben wurde. Dabei berief sich die Erstbeklagte unter der Überschrift "Erdstra... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.03.1988

RS OGH 1988/3/15 4Ob391/87, 4Ob136/17d

Norm: AMG §6
Rechtssatz: § 6 AMG normiert keinen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch; soweit im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs zur Irreführung geeignete Angaben über geschäftliche Verhältnisse, insbesondere die Beschaffenheit von Waren, gemacht werden, kann nach § 2 UWG (ua) auf Unterlassung geklagt werden. In erster Linie ist daher zu prüfen, ob die Werbeankündigungen gegen § 2 UWG verstoßen. Entschei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.03.1988

RS OGH 1988/3/15 4Ob391/87, 4Ob20/04a, 4Ob136/17d, 4Ob200/19v, 4Ob58/22s

Norm: AMG §6UWG §2 C2a
Rechtssatz: Gesundheitsbezogene Angaben sind dann irreführend, wenn Wirkungen behauptet werden, die nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis nicht hinreichend belegt sind (vgl § 6 Abs 3 Z 1 AMG). Entscheidungstexte 4 Ob 391/87 Entscheidungstext OGH 15.03.1988 4 Ob 391/87 Veröff: WBl 1988,305 = ÖBl 1989,110 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.03.1988

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