Entscheidungen zu § 59 Abs. 3 AMG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 1986/2/18 4Ob301/86

Begründung: Der Beklagte betreibt eine Drogerie mit Reformhaus. Im Rahmen dieses Geschäftsbetriebes hat er (ua) nachstehende Teegemische an Letztverbraucher verkauft: a) "Neuner's Kräutertee zur Unterstützung des Kreislaufes (zur Erhöhung des Blutdruckes) ... Zusammensetzung: Hb. Centaurii, Hb. Equiseti, Hb. Marubii albi, Fruct. Juniperi, Fol. Melissae, Flos. Tiliae, Rad. Enulae, Rad. Imperatoriae ... Nr. 20" (Beilage C). b) "Neuner's Kräutertee - Rheumatee ... Zusammensetzung: Hb... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.02.1986

RS OGH 1986/2/18 4Ob301/86

Norm: 1.AbgrV allg2.AbgrV allg3.AbgrV allgAMG §59 Abs3
Rechtssatz: Ebenso wie zuvor § 224 Abs 1 GewO, soll auch die Verordnungsermächtigung des § 59 Abs 3 AMG die Möglichkeit bieten, die einschlägigen Bestimmungen der drei Abgrenzungsverordnungen der in der Zwischenzeit eingetretenen Entwicklung anzupassen; eine Verordnung nach § 59 Abs 3 AMG ist bisher jedoch nicht erlassen worden; die drei Abgrenzungsverordnungen, welche gemäß § 86 Abs 2 AMG ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.02.1986

RS OGH 1986/2/18 4Ob301/86

Norm: AMG §59 Abs31.AbgrV allg2.AbgrV allg3.AbgrV allg
Rechtssatz: Ebenso wie zuvor § 224 Abs 1 GewO, soll auch die Verordnungsermächtigung des § 59 Abs 3 AMG die Möglichkeit bieten, die einschlägigen Bestimmungen der drei Abgrenzungsverordnung der in der Zwischenzeit eingetretenen Entwicklung anzupassen; eine Verordnung nach § 59 Abs 3 AMG ist bisher jedoch nicht erlassen worden; die drei Abgrenzungsverordnungen, welche gemäß § 86 Abs 2 AMG er... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.02.1986

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