Entscheidungen zu § 2 Abs. 14 AMG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2004/12/20 2002/10/0101

Mit Bescheid des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen vom 17. April 2002 wurde der vom Beschwerdeführer als Konzessionär einer näher bezeichneten öffentlichen Apotheke gestellte Antrag auf Erteilung einer Einfuhrbewilligung für 120 Durchstichflaschen "Ukrain" zu je 5 ml a 5 mg aus der Ukraine (und zwar vom ausländischen Absender: N, Z-Straße 17/28, 01025 Kiev) zur therapeutischen Anwendung wegen Bedenken aus gesundheitlichen Gründen gemäß § 2 Abs. 4 Arzneiwaren... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.12.2004

RS Vwgh 2004/12/20 2002/10/0101

Index: 82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: AMG 1983 §2 Abs14;ArzneiwareneinfuhrG 2002 §2 Abs4;
Rechtssatz: Gesundheitlich unbedenklich im Sinne des § 2 Abs. 4 Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002 ist ein Arzneimittel nur dann, wenn bei bestimmungsgemäßem Gebrauch das vorhersehbare Risiko unerwünschter Wirkungen in Abwägung mit der Wirksamkeit der Zweckbestimmung nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertre... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.12.2004

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