Entscheidungen zu § 12 Abs. 1 AMG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

9 Dokumente

Entscheidungen 1-9 von 9

TE OGH 1998/3/31 4Ob41/98b

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 31.03.1998

TE OGH 1997/9/9 4Ob195/97y

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.09.1997

RS OGH 1997/9/9 4Ob195/97y

Norm: AMG §12 Abs1 Z2
Rechtssatz: § 12 Abs 1 Z 2 AMG bestimmt, unter welchen Voraussetzungen eine nicht zugelassene Arzneispezialität in Verkehr gebracht werden kann; die Einfuhr nicht zugelassener Arzneimittel regelt das Arzneiwareneinfuhrgesetz. Entscheidungstexte 4 Ob 195/97y Entscheidungstext OGH 09.09.1997 4 Ob 195/97y Europea... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.09.1997

RS OGH 1997/9/9 4Ob195/97y, 4Ob41/98b

Norm: EGV Maastricht Art30EGV Maastricht Art36ArzneiwareneinfuhrG 1970 §5 Abs1 Z3EWG-RL 92/26/EWG - Humanarzneimittel 392L0026 allgAMG §12 Abs1 Z2
Rechtssatz: Während im Inland hergestellte Arzneispezialitäten allein aufgrund der Verschreibung eines Arztes und seiner Bescheinigung, daß die Arzneispezialität zur Abwehr einer Lebensbedrohung oder schweren gesundheitlichen Schädigung dringend benötigt wird und dieser Erfolg mit einer zugelassenen ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.09.1997

RS OGH 1997/9/9 4Ob195/97y

Norm: AMG §12 Abs1 Z2
Rechtssatz: § 12 Abs 1 Z 2 AMG bestimmt, unter welchen Voraussetzungen eine nicht zugelassene Arzneispezialität in Verkehr gebracht werden kann; die Einfuhr nicht zugelassener Arzneimittel regelt das Arzneiwareneinfuhrgesetz. Entscheidungstexte 4 Ob 195/97y Entscheidungstext OGH 09.09.1997 4 Ob 195/97y Europea... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.09.1997

RS OGH 1997/9/9 4Ob195/97y, 4Ob41/98b

Norm: EGV Maastricht Art30EGV Maastricht Art36ArzneiwareneinfuhrG 1970 §5 Abs1 Z3EWG-RL 92/26/EWG - Humanarzneimittel 392L0026 allgAMG §12 Abs1 Z2
Rechtssatz: Während im Inland hergestellte Arzneispezialitäten allein aufgrund der Verschreibung eines Arztes und seiner Bescheinigung, daß die Arzneispezialität zur Abwehr einer Lebensbedrohung oder schweren gesundheitlichen Schädigung dringend benötigt wird und dieser Erfolg mit einer zugelassenen ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.09.1997

TE OGH 1996/3/26 10ObS52/96

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.03.1996

RS OGH 1996/3/26 10ObS52/96

Norm: AMG §12 Abs1 Z2AMG §12 Abs2
Rechtssatz: Die im § 12 Abs 1 Z 2 AMG geforderte Bescheinigung ist kein Gutachten im prozeßrechtlichen Sinn. Es muß jedoch dafür eine fallbezogene Prüfung des Bedarfes (arg: "dringend benötigt wird") vorgenommen und die Frage der Substituierbarkeit des nicht zugelassenen Arzneimittels durch ein anderes Arzneimittel durch einen entsprechend spezialisierten Facharzt beurteilt worden sein. Ents... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.03.1996

RS OGH 1996/3/26 10ObS52/96

Norm: AMG §12 Abs1 Z2AMG §12 Abs2
Rechtssatz: Die im § 12 Abs 1 Z 2 AMG geforderte Bescheinigung ist kein Gutachten im prozeßrechtlichen Sinn. Es muß jedoch dafür eine fallbezogene Prüfung des Bedarfes (arg: "dringend benötigt wird") vorgenommen und die Frage der Substituierbarkeit des nicht zugelassenen Arzneimittels durch ein anderes Arzneimittel durch einen entsprechend spezialisierten Facharzt beurteilt worden sein. Ents... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.03.1996

Entscheidungen 1-9 von 9

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten