Entscheidungen zu § 91 Abs. 2 AKG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 2000/10/4 2000/11/0014

Der Beschwerdeführer hat mit einem an den Präsidenten der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien (im Folgenden: AK) adressierten Schreiben vom 29. April 1999 die Erlassung eines Bescheides zu der Frage beantragt, ob die AK verpflichtet sei, ihn in bestimmten Verfahren betreffend Akte der Wiener Gebietskrankenkasse und des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien zu vertreten. Mit der Behauptung, innerhalb von sechs Monaten keine Erledigung dieses Antrages erhalten zu haben, stellt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.10.2000

RS Vwgh 2000/10/4 2000/11/0014

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: AKG 1992 §7;AKG 1992 §91 Abs2;AVG §73 Abs2;
Rechtssatz: Das Tätigwerden des zuständigen Bundesministers in einer Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches der Arbeiterkammer erfolgt jedenfalls im Rahmen dessen Befugnissen als Aufsichtsbehörde. Diese Aufsichtsfunktion ist im § 91 AKG 1992 geregelt. § 91 Abs 2 AKG 1992 enthält eine taxative Aufz... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.10.2000

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