Entscheidungen zu § 4 AKG

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Beschluss 2005/6/9 G106/04

Begründung: I. Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol beantragt gemäß Art140 Abs1 letzter Satz B-VG die Aufhebung der Worte "freiwillige" in drei Sätzen des §10 Abs2 des Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes (BMVG), BGBl. I Nr. 100/2002, als verfassungswidrig. Diese Bestimmung regelt das Verfahren der Auswahl einer Mitarbeitervorsorgekasse in Betrieben ohne Betriebsrat und sieht vor, dass die kollektivvertragsfähige freiwillige Interessenvertretung der Arbeitne... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 09.06.2005

RS Vfgh 2005/6/9 G106/04

Index: 67 Versorgungsrecht67/01 Versorgungsrecht
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragAKG 1992 §4Betriebliches MitarbeitervorsorgeG §10 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung des Antrags auf Aufhebung von Bestimmungen des Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes (BMVG) betreffend Einbeziehung einer kollektivvertragsfähigen freiwilligen Interessenvertretung in das Verfahren der Auswahl einer Mitarbeitervorsorgekasse mangels Eingriff in die Re... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 09.06.2005

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