Begründung: I. Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol beantragt gemäß Art140 Abs1 letzter Satz B-VG die Aufhebung der Worte "freiwillige" in drei Sätzen des §10 Abs2 des Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes (BMVG), BGBl. I Nr. 100/2002, als verfassungswidrig. Diese Bestimmung regelt das Verfahren der Auswahl einer Mitarbeitervorsorgekasse in Betrieben ohne Betriebsrat und sieht vor, dass die kollektivvertragsfähige freiwillige Interessenvertretung der Arbei... mehr lesen...
Index: 67 Versorgungsrecht67/01 Versorgungsrecht
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragAKG 1992 §4Betriebliches MitarbeitervorsorgeG §10 Abs2 B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 140 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.... mehr lesen...