Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesministers für römisch eins. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit wurde dem Antrag des Beschwerdeführers auf Feststellung seiner Nichtzugehörigkeit zur Kammer für Arbeiter und Angestellte Vorarlberg nicht stattgegeben und festgestellt, dass der Beschwerdeführer als Prokurist der Sparkasse Bludenz Bank AG gemäß §10 Abs1 Arbeiterkammergesetz 1992 (AKG) der Kammer... mehr lesen...
Index: 60 Arbeitsrecht60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art120a AKG 1992 §10 Abs1, §10 Abs2 Z2 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.2013 zuletzt ... mehr lesen...