Norm: AußHG §2
Rechtssatz:
Infolge Versagung der Einfuhrbewilligung ist der Kaufvertrag unwirksam (so schon JBl 1967,477 = 5 Ob 30/66).
Entscheidungstexte 7 Ob 536/89 Entscheidungstext OGH 27.04.1989 7 Ob 536/89 Veröff: JBl 1989,519 = IPRax 1991,125 = ZfRV 1990,133 (Zemen) European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: AußHG §2AußHG §17
Rechtssatz:
Die in § 2 Abs 1 AußHG ausgesprochene bedingte Rechtswirksamkeit von Rechtsgeschäften berührt nicht die Strafbarkeit ohne Bewilligung abgeschlossener Rechtsgeschäfte. Die in Paragraph 2, Absatz eins, AußHG ausgesprochene bedingte Rechtswirksamkeit von Rechtsgeschäften berührt nicht die Strafbarkeit ohne Bewilligung abgeschlossener Rechtsgeschäfte.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußHG 1968 §2
Rechtssatz:
Der zwischen zwei Inländern im Inland geschlossene Kaufvertrag über einen im Zollausland - hier: in einem Zolleigenlager - befindlichen Tieflader bedarf, sofern der Tieflader im Zollausland verbleibt, keiner Bewilligung im Sinne des § 2 AußHG. Erst für den Fall der Einfuhr des Tiefladers greift § 2 AußHG Platz. Der zwischen zwei Inländern im Inland geschlossene Kaufvertrag über einen im Zollausland - h... mehr lesen...