Entscheidungen zu § 30 Abs. 2 Oö. BMSG

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RS Uvs 2013/5/3 VwSen-560225/7/Py/Hu

Index: 51 Oö. Mindestsicherungsgesetz
Norm: Oö. BMSG §30 Abs2 Beachte Der Entscheidungsvolltext sowie das Ergebnis einer gegebenenfalls dazu ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidung sind auf der Homepage des Oö UVS www.uvs-ooe.gv.at abrufbar.
Rechtssatz: Zur Abwicklung von Verfahren nach dem Oö. BMSG ist es unerlässlich, dass die hilfesuchenden Personen zur Beurteilung ihrer sozialen Notlage oder der ... mehr lesen...

Rechtssatz | Uvs | 03.05.2013

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