Norm: APSG §12APSG §16ArbVG §105 Abs3 Z1 lith
Rechtssatz: Die Anfechtung wegen der bevorstehenden Einberufung erfaßt nur die Kündigung durch den Arbeitgeber und ist daher für eine vor Erhalt des Einberufungsbefehles durch den Arbeitnehmer wirksam vereinbarte einvernehmliche Auflösung nicht analogiefähig. (§ 48 ASGG) Entscheidungstexte 8 ObA 173/97t Entscheidungstext OGH 26.06.1997 8... mehr lesen...