RS OGH 1997/6/26 8ObA173/97t

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Veröffentlicht am 26.06.1997
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Norm

APSG §12
APSG §16
ArbVG §105 Abs3 Z1 lith

Rechtssatz

Die Anfechtung wegen der bevorstehenden Einberufung erfaßt nur die Kündigung durch den Arbeitgeber und ist daher für eine vor Erhalt des Einberufungsbefehles durch den Arbeitnehmer wirksam vereinbarte einvernehmliche Auflösung nicht analogiefähig. (§ 48 ASGG)

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108163

Dokumentnummer

JJR_19970626_OGH0002_008OBA00173_97T0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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