Entscheidungen zu § 7 ZustG

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TE UVS Niederösterreich 1993/02/05 Senat-KO-92-141

Der Schuldspruch des erstinstanzlichen Straferkenntnisses lautet:   "Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen:   Am 12. März 1992 wurde die Baustelle der Firma     K u K GesmbH in xx, U Mweg, durch das Arbeitsinspektorat für Bauarbeiten überprüft und dabei festgestellt, daß Sie als gewerberechtlicher Geschäftsführer der genannten Firma nicht dafür gesorgt haben, daß die Bestimmungen der Bauarbeiterschutzverorndung eingehalten werden. Es wurden folgende Mängel festgestellt:   1) S... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 05.02.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/02/05 Senat-KO-92-140

Der Schuldspruch des erstinstanzlichen Straferkenntnisses lautet:   "Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen:   Am 12. März 1992 wurde die Baustelle der Firma     K u K GesmbH in xx, U Mweg, durch das Arbeitsinspektorat für Bauarbeiten überprüft und dabei festgestellt, daß Sie als gewerberechtlicher Geschäftsführer der genannten Firma nicht dafür gesorgt haben, daß die Bestimmungen der Bauarbeiterschutzverorndung eingehalten werden. Es wurden folgende Mängel festgestellt:   1) S... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 05.02.1993

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