Entscheidungen zu § 40 Abs. 14 ZustG

Verwaltungsgerichtshof

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RS Vwgh 2021/3/25 Ro 2021/21/0001

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §42 Abs2 Z1ZustG §17 Abs2ZustG §26a idF 2020/I/042ZustG §40 Abs14 idF BGBl. I Nr. 42/2020
Rechtssatz: § 26a ZustG verlangt neben der "kontaktlosen" Hinterlassung der Sendung auch eine Verständigung (primär) des Empfängers über die vorgenommene Zustellung sowie die Beurkundung ihrer Vornahme bzw. der
Gründe: ihrer Unmöglichkeit. Wird diese Beu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.03.2021

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