Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §22;AVG §23 Abs1;ZustG §16 Abs1 impl;ZustG §4 impl; Beachte Vorgeschichte:84/07/0096 E 10. Dezember 1985 RS 1;
Rechtssatz: Der Empfänger, der sich im Zeitpunkt der Zustellung nicht an seiner Wohnanschrift, sondern am dieser nahe gelegenen Arbeitsplatz aufhält, hat selbst wenn dem Zustellorgan dieser Umstand bekannt ist, im Hinblick auf die in der Zustelll... mehr lesen...