IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Dr. Kühnel als Einzelrichter über die Beschwerde des A und der B, beide vertreten durch C, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde *** vom 17.08.2020, Zl. ***, betreffend Abweisung des Wiedereinsetzungsantrages wegen Versäumung der Frist zur Erhebung der Berufung in einer Baurechtssache, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Gegen di... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Größ als Einzelrichter über die Beschwerde des A gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 24. November 2020, Zl. ***, betreffend Übertretung nach dem Epidemiegesetz 1950, wie folgt, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 50 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) Folge gegeben, der angefochtene Bescheid aufgehoben und die Verfahrenseinstel... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 27.01.2021 Norm: ZustG §5 ZustG §26a ZustG § 5 heute ZustG § 5 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 5 gültig von 01.03.2004 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/20... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Dr. Maier als Einzelrichterin über die Beschwerde des Herrn A, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 25. Mai 2020, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, den BESCHLUSS gefasst: 1. Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. 2. Die ordentliche Revision ist gemäß Artikel 133 Abs... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Marzi als Einzelrichter über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt *** vom 25. Juni 2020, Zl. ***, betreffend Zurückweisung eines Einspruchs i.A. Bestrafung nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid ersatzlos aufgehoben. 2. Eine Revision ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde von A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Tulln vom 30.06.2020, ***, betreffend Zurückweisung einer Vorstellung gegen einen Führerscheinentzugs-Mandatsbescheid nach dem Führerscheingesetz (FSG) zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Absatz 1 und Absatz 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unbegründet a... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 28.10.2020 Norm: ZustG §26aCOVID-19 MaßnahmenG Betretungsverbot 2020 §3 Abs2
Rechtssatz: Erfolgte neben dem Einlegen des Dokumentes [hier: Strafverfügung] in den Postkasten keine sonstige schriftliche, mündliche oder telefonische Mitteilung des Zustellers über diesen Vorgang iSd § 26a Z 1 ZustG BGBl Nr 200/1982 in der von 15. Mai 2020 bis zum 30. Juni 2020 geltenden Fassung B... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch Mag. Wimmer als Einzelrichter über den Antrag der Apotheke A KG, vertreten durch B, Rechtsanwältin in ***, ***, auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Melk vom 26.05.2020, Zl. ***, betreffend die Bewilligung zur Haltung einer ärztlichen Hausapotheke, sowie über die Beschwerde gegen diesen Bescheid den BESCHLUSS ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 02.09.2020 Norm: ZustG §23 Abs3 ZustG §26a ZustG § 23 heute ZustG § 23 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 23 gültig von 01.03.1983 bis 31.12.2007 ... mehr lesen...