Entscheidungen zu § 26a ZustG

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Lvwg Beschluss 2020/11/26 LVwG-S-1697/001-2020

Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Dr. Maier als Einzelrichterin über die Beschwerde des Herrn A, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 25. Mai 2020, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, den BESCHLUSS gefasst: 1.   Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. 2.   Die ordentliche Revision ist gemäß Artikel 133 Abs... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Beschluss | 26.11.2020

TE Lvwg Erkenntnis 2020/10/28 LVwG-S-1406/001-2020

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Marzi als Einzelrichter über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt *** vom 25. Juni 2020, Zl. ***, betreffend Zurückweisung eines Einspruchs i.A. Bestrafung nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz, zu Recht: 1.   Der Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid ersatzlos aufgehoben. 2.   Eine Revision ... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 28.10.2020

TE Lvwg Erkenntnis 2020/10/28 LVwG-AV-850/001-2020

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde von A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Tulln vom 30.06.2020, ***, betreffend Zurückweisung einer Vorstellung gegen einen Führerscheinentzugs-Mandatsbescheid nach dem Führerscheingesetz (FSG) zu Recht: 1.   Die Beschwerde wird gemäß § 28 Absatz 1 und Absatz 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unbegründet a... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 28.10.2020

RS Lvwg 2020/10/28 LVwG-S-1406/001-2020

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 28.10.2020 Norm: ZustG §26aCOVID-19 MaßnahmenG Betretungsverbot 2020 §3 Abs2
Rechtssatz: Erfolgte neben dem Einlegen des Dokumentes [hier: Strafverfügung] in den Postkasten keine sonstige schriftliche, mündliche oder telefonische Mitteilung des Zustellers über diesen Vorgang iSd § 26a Z 1 ZustG BGBl Nr 200/1982 in der von 15. Mai 2020 bis zum 30. Juni 2020 geltenden Fassung B... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 28.10.2020

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