Entscheidungen zu § 21 ZustG

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Entscheidungen 1-6 von 6

RS UVS Kärnten 2004/12/10 KUVS-558/7/2004

Rechtssatz: Wurde eine Strafverfügung an einen in Deutschland lebenden Beschuldigten entgegen § 48 Abs 2 VStG weder zu eigenen Handen zugestellt, noch durch Niederlegung iSd § 182 dZPO bzw § 11 (deutsches) Verwaltungszustellgesetz ? die Postsendung wurde ohne Nachweis einer Übernahme durch den Beschuldigten in den Briefkasten eingelegt - , so stellt diese Form der Postzustellung keine Zustellung ?zu eigenen Handen" iSd § 48 Abs 2 VStG iVm § 21 Zustellgesetz dar und hat daher die belangte B... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.12.2004

RS UVS Kärnten 2004/10/14 KUVS-1412/6/2004

Rechtssatz: Hat sich der Berufungswerber sowohl am 11. als auch am 12.5.2004 an der Abgabestelle aufgehalten und somit vom ersten Zustellversuch und der Ankündigung des zweiten Zustellversuches Kenntnis erlangt, ist es unerheblich, dass sich der Berufungswerber zum Zeitpunkt des zweiten Zustellversuches und der erfolgten Hinterlegung nicht an der Abgabestelle aufgehalten hat. Der Lauf der Rechtsmittelfrist hat demnach am 13.5.2004 begonnen. Schlagworte Abwesenheit von der Abgabestelle... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 14.10.2004

RS UVS Kärnten 2003/12/29 KUVS-1789/4/2003

Rechtssatz: Wird die Verständigung über die Hinterlegung in das Hausbrieffach ohne Durchführung eines Zustellversuches eingelegt,  liegt ein Zustellmangel vor und erfolgt eine Heilung dieses Mangels erst mit dem tatsächlichen Zukommen (Abholung der Postsendung durch den Berufungswerber) der Postsendung, wobei für die Berechnung der zweiwöchigen Einspruchsfrist der Tag des tatsächlichen Zukommens maßgeblich ist. (Aufhebung des Bescheides) Schlagworte Hinterlegung ohne Zustellversuch, Z... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 29.12.2003

RS UVS Steiermark 1995/01/23 30.7-158/94

Rechtssatz: Hat der Empfänger nur einen Tag nach der Ersatzzustellung vom Zustellvorgang Kenntnis erhalten und steht ihm somit die in Ansehung des zugestellten Bescheides wahrzunehmende Rechtsmittelfrist von zwei Wochen nahezu ungekürzt zur Verfügung, so hat der Empfänger rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen können und ist die Ersatzzustellung damit aus dem Grunde des § 17 Abs 3 Zustellgesetz wirksam geworden (VwGH 13.04.1989, 88/06/0140). In diesem Sinne beginnt die Rechtsmitt... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 23.01.1995

RS UVS Steiermark 1992/09/30 30.9-34/92

Rechtssatz: An den Postbevollmächtigten für RSa-Briefe nach § 13 Abs 2 Zustellgesetz können Zustellungen zu eigenen Handen auch bei Abwesenheit des Empfängers von der Abgabestelle erfolgen. Schlagworte Postvollmacht mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 30.09.1992

RS UVS Kärnten 1991/07/09 KUVS-139/2/91

Rechtssatz: Die Tätigkeit eines Filialinspektors, der die ganze Woche in den Bundesländern unterwegs ist, stellt keine vorübergehende Abwesenheit dar. Eine solche ist nur dann gegeben, wenn der Empfänger dadurch gehindert ist, Zustellvorgänge im Bereich des Zustellortes wahrzunehmen, wie im Falle einer Reise, eines Urlaubes oder eines Aufenthaltes im Krankenhaus. Die regelmäßig durch Berufsverrichtung bedingte Abwesenheit von der Wohnung an den Werktagen erfüllt nicht das Tatbestandsmerkma... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 09.07.1991

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