Entscheidungen zu § 17 Abs. 4 ZustG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 61-69 von 69

TE Vwgh Erkenntnis 1990/12/13 90/09/0126

Mit zwei Straferkenntnissen des Magistrates Graz vom 13. März 1990 wurde über den Beschwerdeführer als den handelsrechtlichen Geschäftsführer der A-GmbH gemäß § 9 VStG 1950 wegen Übertretung des § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) betreffend je sechs ausländische Arbeitnehmer gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a AuslBG in Verbindung mit § 16 VStG 1950 Geldstrafen in der Höhe von je insgesamt S 600.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafen je 42 Tage) verhängt. Diese beiden Bescheide... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.12.1990

RS Vwgh 1990/12/13 90/09/0126

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs4;ZustG §21 Abs2;ZustG §4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/09/0127
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990090126.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.12.1990

RS VwGH Erkenntnis 1990/12/13 90/09/0157

Rechtssatz: Die Auffassung, aus § 17 Abs 4 ZustG folge, daß jegliches Risiko der Fristversäumnis iZm dem "Verkommen" einer Hinterlegungsanzeige iSd § 71 Abs 1 lit a AVG von vornherein dem Verschulden des Empfängers zuzurechnen sei, ist unrichtig. Der Regelung des § 17 Abs 4 ZustG kommt in diesem Zusammenhang nur die Bedeutung zu, daß die Zustellung auch bei Verlust der Hinterlegungsanzeige als erfolgt und damit der Bescheid als erlassen gilt. Damit ist überhaupt erst der Raum für einen all... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 13.12.1990

RS Vwgh 1990/12/13 90/09/0158

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;AVG §71 Abs2;ZustG §17 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 90/09/0157 2 Stammrechtssatz Die Auffassung, aus § 17 Abs 4 ZustG folge, daß jegliches Risiko der Fristversäumnis iZm dem "Verkommen" einer Hinterlegungsanzeige iSd § 71 Abs 1 lit a AVG von vornherein dem Verschulden des Empfängers zuzurechnen sei, ist unrichtig. Der Regelung de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.12.1990

RS Vwgh 1989/4/19 89/02/0012

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;ZustG §17 Abs4;ZustG §21 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0157 E 29. Jänner 1987 RS 1 Stammrechtssatz Bei einer Zustellung zu eigenen Handen kann der Empfänger bereits, durch die Verständigung vom erfolglosen ersten Zustellversuch und die Aufforderung, in der für die Vornahme des zweiten Versuches bestimmten Zeit zur Annahme des Schriftstückes anwe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.04.1989

RS Vwgh 1989/2/1 88/03/0211

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;ZustG §17 Abs4;ZustG §21 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0157 E 29. Jänner 1987 RS 1 Stammrechtssatz Bei einer Zustellung zu eigenen Handen kann der Empfänger bereits, durch die Verständigung vom erfolglosen ersten Zustellversuch und die Aufforderung, in der für die Vornahme des zweiten Versuches bestimmten Zeit zur Annahme des Schriftstückes anwe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.02.1989

RS Vwgh 1989/1/18 88/02/0180

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §46;ZustG §17 Abs3;ZustG §17 Abs4;ZustG §21 Abs2;
Rechtssatz: Wurde der Besch nur zu seiner Ortanwesenheit am Tage des zweiten Zustellversuches und der daran anschließenden 14-tägigen Abholfrist befragt und hat er angegeben, während dieser Zeit nicht an der Abgabestelle anwesend gewesen zu sein, so kann daraus nicht der Schluss gezogen w... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.01.1989

RS Vwgh 1989/1/18 88/02/0180

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;ZustG §17 Abs4;ZustG §21 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0157 E 29. Jänner 1987 RS 1 Stammrechtssatz Bei einer Zustellung zu eigenen Handen kann der Empfänger bereits, durch die Verständigung vom erfolglosen ersten Zustellversuch und die Aufforderung, in der für die Vornahme des zweiten Versuches bestimmten Zeit zur Annahme des Schriftstückes anwe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.01.1989

RS Vwgh 1987/1/29 86/02/0157

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3;ZustG §17 Abs4;ZustG §21 Abs2;
Rechtssatz: Bei einer Zustellung zu eigenen Handen kann der Empfänger bereits, durch die Verständigung vom erfolglosen ersten Zustellversuch und die Aufforderung, in der für die Vornahme des zweiten Versuches bestimmten Zeit zur Annahme des Schriftstückes anwesend zu sein, Kenntnis davon erlangen, dass ihm ein behördliches Schrif... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.1987

Entscheidungen 61-69 von 69

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