Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt im Senat xxx durch die Vorsitzende xxx, die Berichterstatterin xxx sowie die fachkundigen Laienrichter xxx und xxx über die Beschwerde des xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid des Amtes der Kärntner Landesregierung, Agarbehörde Kärnten, vom 01.10.2024, Zahl: xxx, wegen einer Minderheitenbeschwerde betreffend die Bringungsgemeinschaft „xxx“ nach zuvor ergangener Beschwerdevorentscheidung vom 21.11.2024, Zahl: xxx, und dagegen eingebrachten Vorl... mehr lesen...