Norm: MRK Art6 Abs1 II5a3RHEZiv 1997 §23 Abs5ZPO §121ZustG §11 Abs1ZustG §12 Abs2
Rechtssatz: Grundvoraussetzung jeder wirksamen Vertretung ist, dass der Betroffene versteht, worum es geht. Daran fehlt es, wenn Schriftstücke zugestellt werden, die nicht in der Amtssprache des Zustelllandes abgefasst und auch nicht übersetzt sind und die der Empfänger in vielen Fällen nicht verstehen wird, jedenfalls aber nicht verstehen muss. Mangels entspreche... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1 II5a3RHEZiv 1997 §23 Abs5ZPO §121ZustG §11 Abs1ZustG §12 Abs2
Rechtssatz: Es ist demnach mit einem fair geführten Verfahren unvereinbar, wenn der Empfänger, wie im vorliegenden Fall, verfahrenseinleitende Schriftstücke unmittelbar durch die Post zugestellt erhält, die nicht in seiner Sprache abgefaßt und auch nicht übersetzt sind. Eine solche Zustellung ist unwirksam. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZustG §12 Abs2
Rechtssatz: Nach österreichischem Zustellrecht hat der Empfänger demnach auch noch nach der faktischen Übernahme die Möglichkeit, die Annahme zu verweigern. Dieses Recht kann er aber nur ausüben, wenn er, wie bei einer Zustellung durch Behörden, entsprechend belehrt wird. Fehlt eine solche Belehrung, weil die Schriftstücke unmittelbar durch die Post zugestellt werden, so widerspricht es rechtsstaatlichen Grundsätzen, die Wi... mehr lesen...