Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seinen Richter xxx über die Säumnisbeschwerde des xxx, wohnhaft in xxx, xxx, vom 07.01.2026 wegen Informationserteilung nach dem Informationsfreiheitsgesetz – IFG gemäß § 28 Abs. 7 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG zu Recht: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seinen Richter xxx über die Säumnisbeschwerde des xxx, wohnhaft in xxx, xxx, vom 07.01.2026 wegen Informationserteilung nach dem Informationsfreiheits... mehr lesen...