Das Landesverwaltungsgericht Kärnten fasst durch seinen Richter xxx über die Beschwerde des xxx, vertreten durch den Obmann xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde xxx vom 12.01.2026, Zahl: xxx, mit welchem dem Antrag vom 27.11.2025 auf Offenlegung der Rechtsanwaltskosten und Werbeausgaben der Jahre 2010 bis 2024 gemäß 11 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz – IFG teilweise stattgegeben wurde, gemäß § 31 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG nachfo... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten fasst durch seine Richterin xxx über die Säumnisbeschwerde vom 14.12.2020 des DI xxx, xxx, xxx, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht bei der Erledigung des Antrages des Beschwerdeführers vom 14.08.2019 auf Verlängerung der Fristen im baupolizeilichen Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde xxx vom 04.04.2019, Zahl: xxx (xxx), ohne Durchführung einer öffentlichen mündlichen Beschwerdeverhandlung, gemäß §§ 8 Abs. 1 und 31 Abs. 1 Verwaltungsge... mehr lesen...