1. Mit mündlich verkündetem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft F vom 14.3.1995 wurde über F Kc wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 80 Abs. 1 und 2 Z. 2 Fremdengesetz eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) in der Höhe von 20.000 S (20 Tage) verhängt. 1. Mit mündlich verkündetem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft F vom 14.3.1995 wurde über F Kc wegen einer Verwaltungsübertretung nach Paragraph 80, Absatz eins und 2 Ziffer 2, Fremdengesetz eine Geldstrafe (E... mehr lesen...