Entscheidungen zu § 71 Abs. 5 AVG

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TE Ubas Bescheid 1999/1/29 206.518/0-VIII/24/98

Begründung: Mit Bescheid des Bundesasylamtes, Außenstelle Wien, vom 17.9.1998, Zahl: 98 04.996-BAW, wurde unter Spruchteil I der Asylantrag der Berufungswerberin vom 8.7.1998 gemäß § 7 AsylG abgewiesen und unter Spruchteil II ihre Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung in die Bundesrepublik Jugoslawien gemäß § 8 AsylG für zulässig erklärt. Dieser Bescheid wurde der Berufungswerberin zu Handen ihres Zustellbevollmächtigten Dr. E. D. am 23.9.1998 zugestellt. Mit Schriftsatz... mehr lesen...

Entscheidung | Ubas Bescheid | 29.01.1999

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