Index: L55008 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz VorarlbergL81518 Umweltanwalt Vorarlberg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/02 Ämter der Landesregierungen10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AdLRegOrgG 1925 §3;AVG §66 Abs2;AVG §71 Abs1 Z2;B-VG Art131 Abs1;LSchG Vlbg 1982 §10;LSchG Vlbg 1982 §4 Abs2;LSchG Vlbg 1982 §5;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: In einer Angelegenheit des Landschaf... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen oben näher bezeichneten Bescheid vom 16. September 1992 wies das Landesarbeitsamt Wien den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den 1965 geborenen türkischen Staatsangehörigen Z für die berufliche Tätigkeit als Kellner nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975, ab. Dagegen richtet sich die unter Zl. 92/09/0310 protokollierte Beschwerde der beschwerdeführenden Partei an den Verwal... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992090327.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem in einem gemäß § 11 Abs. 1 VwGG gebildeten Senat beschlossenen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 26. Juni 1989, Zl. 88/12/0172, hatte der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des nunmehrigen Antragstellers gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 22. Juni 1988, Zl. MA 62 - III/261/88/Str, betreffend Verwaltungsübertretung durch unbefugte Titelführung gemäß § 109 Abs. 2 UOG als unbegründet abgewiesen. Dem Vorbringen des Beschwerdeführers, daß ihm - f... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 5. Juni 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung des KFG für schuldig befunden und hiefür bestraft. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, welcher die Behandlung derselben mit Beschluß vom 9. Juni 1992, B 880/89, ablehnte und sie dem Verwaltungsgerichtshof gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG abtrat. In dem mit dieser Beschwerde verbundenen Antrag auf Wiede... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1332;AVG §71 Abs1;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/02/0274 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/04/23 90/19/0179 1 Stammrechtssatz Der Begriff des minderen Grades des Versehens wird als leichte Fahrlässigk... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/02/0274
Rechtssatz: Die Einhaltung von Rechtsmittelfristen erfordert von der Partei größtmögliche Sorgfalt (Hinweis E 4.9.1992, 90/19/0471; hier Eintragung eines unrichtigen Datums in den Fristvormerkkalender). ... mehr lesen...
Mit dem hg. Beschluß vom 14. September 1992, Zl. 92/15/0094-7, wurde das Verfahren über die gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 20. März 1992, Zl. 6/4-4112/91-08, betreffend Einkommensteuer 1987 bis 1989 erhobene Beschwerde gemäß § 33 Abs. 1 und § 34 Abs. 2 VwGG eingestellt. Der Beschwerdeführer hatte nämlich innerhalb der ihm mit hg. Beschluß vom 21. Mai 1992 gesetzten Frist zur Behebung eines Mangels durch Beibringung einer weit... mehr lesen...
Mit dem hg. Beschluß vom 14. September 1992, Zl. 92/15/0094-7, wurde das Verfahren über die gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 20. März 1992, Zl. 6/4-4112/91-08, betreffend Einkommensteuer 1987 bis 1989 erhobene Beschwerde gemäß § 33 Abs. 1 und § 34 Abs. 2 VwGG eingestellt. Der Beschwerdeführer hatte nämlich innerhalb der ihm mit hg. Beschluß vom 21. Mai 1992 gesetzten Frist zur Behebung eines Mangels durch Beibringung einer weit... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Es gereicht einem Rechtsanwalt zum Verschulden (wobei nicht mehr von einem minderen Grad des Versehens gesprochen werden kann), wenn er es unterläßt, geeignete organisatorische Vorsorgen im Kanzleibetrieb zu treffen und die Einhaltung seiner Anordnungen entsprechend zu überwachen. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: GRS wie VwGH E 1990/01/31 89/03/0254 3 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992150178.X02 Im RIS seit 14.12.1992 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: GRS wie VwGH E 1990/01/31 89/03/0254 3 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992150178.X02 Im RIS seit 14.12.1992 mehr lesen...
Mit Beschluß vom 22. Oktober 1992, Zl. 92/06/0211, wies der Verwaltungsgerichtshof die gegen den Bescheid der Marktgemeinde Passail vom 21. Oktober 1991, Zl. BA 1978/22, betreffend Benützungsbewilligung gerichtete Beschwerde der nunmehrigen Antragstellerin als unzulässig und deren Berichtigungsschriftsatz vom 9. Oktober 1992, wonach nicht der gemeindebehördliche Berufungs- sondern der Vorstellungsbescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. August 1992, Zl. 03-12 Au 37-92/1, ... mehr lesen...
Mit Strafverfügung vom 1. August 1990 verhängte der Magistrat der Stadt Graz über die Beschwerdeführerin wegen Übertretung der Steiermärkischen Bauordnung eine Geldstrafe von S 3.000,--, im Uneinbringlichkeitsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von 3 Tagen. Nach Ausweis der Akten wurde diese Strafverfügung der Beschwerdeführerin am 5. September 1990 durch Hinterlegung zugestellt. Dieser Bescheid ist in Rechtskraft erwachsen. Mit Mahnung vom 20. September 1990, der Beschwerdeführerin zuges... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Das nicht näher ausgeführte "Verlegen" - offenbar auch ohne sofortigen Fristvormerk - eines amtlichen Schriftstückes, gegen das - fristgebunden - Einspruch zu erheben ist, stellt kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis dar. Es läßt vielmehr auf einen gravierenden organisatorischen Mangel in der... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §28 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/06/0223
Rechtssatz: Wesentliche inhaltliche Mängel einer Beschwerde wie die Bekämpfung eines unrichtigen Bescheides (etwa im Gegensatz zum bloßen Verschreiben von Datum oder Zahl) stelle... mehr lesen...
Die am 13. August 1992 zur Post gegebene Beschwerde des Antragstellers gegen den Bescheid (Berufungsentscheidung) der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland, Berufungssenat I, vom 26. Juni 1992, Zl. 6/1 - 1252/91-01, betreffend Einkommensteuer 1989, enthielt die Angabe, daß der angefochtene Bescheid dem Antragsteller am 29. Juni 1992 zugestellt worden sei. Mit Beschluß vom 4. September 1992, 92/13/0190, wies der Verwaltungsgerichtshof, ausgehend vom behauptete... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 impl;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2363/52 B 25. November 1953 RS 1 Stammrechtssatz Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist begrifflich nur möglich, wenn tatsächlich eine Frist versäumt wurde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992130258.X01... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof stellte mit Beschluß vom 25. März 1992, Zl. 92/03/0007-5, das Verfahren betreffend die Beschwerde des Antragstellers gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 5. November 1991 gemäß §§ 34 Abs. 2 und 33 Abs. 1 VwGG ein, weil der Antragsteller der mit 24. Jänner 1992 an ihn ergangenen Aufforderung, die Mängel der gegen den vorbezeichneten Bescheid eingebrachten Beschwerde zu beheben, nicht fristgerecht nachgekommen war. Mit dem vorlie... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof stellte mit Beschluß vom 25. März 1992, Zl. 92/03/0007-5, das Verfahren betreffend die Beschwerde des Antragstellers gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 5. November 1991 gemäß §§ 34 Abs. 2 und 33 Abs. 1 VwGG ein, weil der Antragsteller der mit 24. Jänner 1992 an ihn ergangenen Aufforderung, die Mängel der gegen den vorbezeichneten Bescheid eingebrachten Beschwerde zu beheben, nicht fristgerecht nachgekommen war. Mit dem vorlie... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1332;AVG §71 Abs1 lita;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/11/0132 B 24. September 1986 RS 3 Stammrechtssatz Irrtümer und Fehler von Kanzleiangestellten sind den Rechtsanwälten zuzurechnen und ermöglichen dann eine Wiedereinsetzung, wenn sie trotz der Einhaltung der berufsgeboten... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Der Fristenkontrolle ist vom Rechtsvertreter ein besonderes Augenmerk zu widmen. Daher hat er auch durch entsprechende Kontrollmaßnahmen sicherzustellen, daß ihm tatsächlich die gesamte eingehende Post täglich vorgelegt wird. Die Weisung allein, daß ihm die Schriftstücke vorzulegen sind, ohne entspreche... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1 impl;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/05/21 92/17/0079 1 Stammrechtssatz Ein Tatsachenirrtum über das Ende einer für das verwaltungsgerichtliche Verfahren bedeutsamen Frist kann ein unvorhergesehenes Ereignis im Sinne des § 46 Abs 1 VwGG darstellen. Auf einem minderen Grad des Verschuldens beruht dieses a... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin begründet den vorliegenden, am 24. September 1992 zur Post gegebenen (zu hg. Zl. 92/11/0222 protokollierten) Wiedereinsetzungsantrag wie folgt: Als rechtsunkundige Person habe sie die sechswöchige Beschwerdefrist "mit zweiwöchiger Erstfrist, vierwöchiger Fertigstellungsfrist und allerletzter Frist Donnerstag, 24. September 1992, festgelegt". Statt richtigerweise die Beschwerdefrist ab dem Datum des Eingangsstempels des beigegebenen Verfahrenshelfers, welches... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin begründet den vorliegenden, am 24. September 1992 zur Post gegebenen (zu hg. Zl. 92/11/0222 protokollierten) Wiedereinsetzungsantrag wie folgt: Als rechtsunkundige Person habe sie die sechswöchige Beschwerdefrist "mit zweiwöchiger Erstfrist, vierwöchiger Fertigstellungsfrist und allerletzter Frist Donnerstag, 24. September 1992, festgelegt". Statt richtigerweise die Beschwerdefrist ab dem Datum des Eingangsstempels des beigegebenen Verfahrenshelfers, welches... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/11/0223 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/03/27 90/11/0052 1 Stammrechtssatz Ein Verschulden eines Parteienvertreters ist einem Verschulden der Partei selbst gleichzusetzen. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/11/0223 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/05/21 92/17/0079 1 Stammrechtssatz Ein Tatsachenirrtum über das Ende einer für das verwaltungsgerichtliche Verfahren bedeutsamen Frist kann ein unvorhergesehenes Er... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Berufung gegen das erstinstanzliche Straferkenntnis (Übertretung des § 5 Abs. 1 StVO) abgewiesen. Zugleich wurde diese Berufung als verspätet zurückgewiesen. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, welcher mit Beschluß vom 15. Juni 1992, B 366/92, die... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde erging seitens der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch gegenüber dem Beschwerdeführer am 20. Jänner 1992 ein Straferkenntnis wegen Übertretungen der StVO 1960. Da der Beschwerdeführer von der Zustellung dieses Straferkenntnisses keine Kenntnis erlangt habe, habe er den Antrag gestellt, ihm die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist zu bewilligen. Dieser Antrag wurde von der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch mit B... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §33a; Beachte Fortgesetztes Verfahren:92/09/0385 E 22. April 1993; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/06/17 92/03/0132 1 Stammrechtssatz Der Begriff "Verwaltungsstrafsache" schließt auch rein verfahrensrechtliche Entscheidungen, die in einem Verwaltungsstrafverfahren ergehen, ein (Hinweis: E 25.2.1985... mehr lesen...