Entscheidungsgründe: I. 1. Das Amt der Tir. Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz hat im Jahre 1960 ein zwischen den Mitgliedern der Agrargemeinschaft Hönigkaseralpe getroffenes Übereinkommen über die Aufrechterhaltung einer (im Wirtschaftsplan 1957 verfügten) Nutzungsteilung, nämlich die Zuweisung des Hochlegers "Tredlalpe" an den Inhaber der Stammsitzliegenschaft "Ascher" zur auschließlichen Nutzung, genehmigt. römisch eins. 1. Das Amt der Tir. Landesregierung als A... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6650 Landwirtschaftliches Siedlungswesen
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt B-VG Art12 Abs2 B-VG Art83 Abs2 StGG Art5 AgrBehG §5 Abs2 Z6 AVG §7 Abs1 Z4Tir FlVLG 1978 §41 Abs4 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 ... mehr lesen...