Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Vorverfahren: 1.1. Mit Eingabe vom 18.07.2019 beantragte der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) die Zulassung zum Doktoratsstudium PhD in Education an der Johannes Kepler Universität Linz (im Folgenden: JKU). 1.2. Mit Bescheid vom 11.11.2019 wies die JKU den Antrag ab. 1.3. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.07.2020, W129 2231426-1 mit der
Begründung: abge... mehr lesen...
Begründung: Zu A) 1. Gemäß § 8a Abs. 1 VwGVG ist einer Partei, soweit durch Bundes- oder Landesgesetz nicht anderes bestimmt ist, Verfahrenshilfe zu gewähren, soweit dies aufgrund des Art. 6 Abs. 1 EMRK oder des Art. 47 GRC geboten ist, die Partei außerstande ist, die Kosten der Führung des Verfahrens ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts zu bestreiten, und die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht als offenbar mutwillig oder aussichtslos erscheint... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 17.07.2023 die Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens zur Zahl GZ: XXXX gemäß § 69 Abs. 1 AVG. 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 17.07.2023 die Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens zur Zahl GZ: römisch 40 gemäß Paragraph 69, Absatz eins, AVG. 2. Dieser Antrag wurde mit Bescheid vom 23.10.2023 zurückgewiesen. Begründend wurde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt (im Folgenden: PVA) vom 23.03.2022 wurde der Anspruch der nunmehrigen Beschwerdeführerin auf Alterspension ab 01.12.2021 anerkannt. 2. Mit dem gegenständlichen Antrag vom 02.09.2024 beantragte die Beschwerdeführerin im Wege ihres Erwachsenenvertreters die Wiederaufnahme des Pensionsfeststellungsverfahren mit der
Begründung: , dass ihr Anspruch auf Alterspension bereit... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 12.12.2024 hatte das des Arbeitsmarktservice Wien Redergasse (im Folgenden: AMS) unter Spruchpunkt I. ausgesprochen, dass der Bezug der Notstandshilfe des nunmehrigen Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) gemäß § 33 Abs. 2 iVm §§ 7 Abs. 2 und 9 Abs. 1 sowie 24 Abs. 1 und 38 AlVG mangels Arbeitswilligkeit ab dem 29.10.2024 eingestellt werde. Begründend wurde zu Spruchpunkt I. ausgeführt, der BF habe gegenüb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Erstbeschwerdeführer (BF1) ist der Ehemann der Zweitbeschwerdeführerin (BF2) sowie der Vater des Drittbeschwerdeführers (BF3) und der Viertbeschwerdeführerin (BF4). Die BF2 ist die Mutter des BF3 und der BF4. Der BF1 führt den Namen XXXX , geb. am XXXX , die BF2 führt den Namen XXXX , geb. am XXXX , der BF3 führt den Namen XXXX , geb. am XXXX . Die BF4 führt den Namen XXXX . Be... mehr lesen...