Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1AVG §69 Abs1 litaAVG §69 Abs1 litbBAO §303 Abs1VwGG §41 Abs1
Rechtssatz: Die Behörde darf sich im Falle der Wiederaufnahme des Verfahrens bei der Bewertung der neu hervorgekommenen Tatsache nicht mit den Gesichtspunkten in Widerspruch setzen, nach denen sie ihr Verhalten im ersten Verfahren... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litbBAO §303 Abs1 litb
Rechtssatz: Wurde eine Partei dem Verwaltungsverfahren nicht beigezogen, so war sie unverschuldeterweise außerstande, eine ihr bekannte Tatsache in diesem Verfahren geltend zu machen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1949:1947000031.X04 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1BAO §303 Abs1
Rechtssatz: Dem Rechtsnachfolger stehen grundsätzlich die Wiederaufnahmsgründe seines Rechtsvorgängers zu Gebote. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1949:1947000031.X05 Im RIS seit 16.06.2021 Zuletzt aktualisier... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1BAO §303 Abs1
Rechtssatz: Die Aufhebung eines Bescheides im wiederaufgenommenen Verfahren wirkt ex tunc. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1949:1947000031.X06 Im RIS seit 16.06.2021 Zuletzt aktualisiert am 22.06.2021 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litbBAO §303 Abs1 litbVwGG §41 Abs1
Rechtssatz: Die Frage, ob das letzte Erfordernis nach § 69 Abs 1 lit b AVG erfüllt war, kann nicht mehr unter dem Gesichtspunkt der Zulässigkeit des Wiederaufnahmeantrages beurteilt werden, wenn dieser Umstand (".....voraussichtlich einen im Hauptinhalt ... mehr lesen...