Index: 40/01 Verwaltungsverfahren67 Versorgungsrecht
Norm: AVG §69 Abs1 lita;KOVG 1957 §54 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1931/58 E 13. November 1959 VwSlg 5113 A/1959 RS 1 Stammrechtssatz Eine Befreiung von der Verpflichtung zum Rückersatz der zu Unrecht empfangenen Leistung greift nur dann Platz, wenn beide im § 54 Abs 1 KOVG genannten Voraussetzungen - mangelndes Verschulden und gutgläubiger Empfang - g... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 9. Mai 1989 war das Ansuchen des Beschwerdeführers um Widmung des Grundstückes Nr. 541/9, KG A, als nicht dem Gesetz entsprechend (kein direkter Anschluß zum öffentlichen Weg) abgewiesen worden. Dieser Bescheid erwuchs mangels Einbringung eines Rechtsmittels in Rechtskraft. Da sich - jedenfalls nach Ansicht des Beschwerdeführers - bei Überprüfung der Grenzen und des Teilungsplanes in der Folge herausstellte, daß entge... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 9. Mai 1989 war das Ansuchen des Beschwerdeführers um Widmung des Grundstückes Nr. 541/9, KG A, als nicht dem Gesetz entsprechend (kein direkter Anschluß zum öffentlichen Weg) abgewiesen worden. Dieser Bescheid erwuchs mangels Einbringung eines Rechtsmittels in Rechtskraft. Da sich - jedenfalls nach Ansicht des Beschwerdeführers - bei Überprüfung der Grenzen und des Teilungsplanes in der Folge herausstellte, daß entge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;AVG §69 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Erst nach Erlassung des Bescheides hervorgekommene Umstände, die die Unrichtigkeit des Bescheides dartun, stellen keine Änderung des Sachverhaltes dar, sondern bilden lediglich unter den Voraussetzungen des § 69 AVG einen Wiederaufnahmsgrund. Schlagworte Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;AVG §69 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/21 90/08/0032 6 Stammrechtssatz Eine neue Sachentscheidung ist nicht nur bei identem Begehren auf Grund des selben Sachverhaltes, sondern, wie sich aus § 69 Abs 1 litb AVG ergibt, auch im Falle des selben Begehrens auf Grund von Tatsachen und Beweismitteln, die schon vor Abschluß des Vorverfahren... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;AVG §69 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Erst nach Erlassung des Bescheides hervorgekommene Umstände, die die Unrichtigkeit des Bescheides dartun, stellen keine Änderung des Sachverhaltes dar, sondern bilden lediglich unter den Voraussetzungen des § 69 AVG einen Wiederaufnahmsgrund. Schlagworte Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betrieb bis 31. Dezember 1981 handelsrechtlich als Einzelunternehmerin eine Handelsagentur. An ihrem Unternehmen war Heinz B. als unechter stiller Gesellschafter beteiligt. Seit 1. Jänner 1982 wird das Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG geführt, deren Kommanditisten die Beschwerdeführerin und Heinz B. sind. Für die Jahre 1979 bis 1982 fand im Unternehmen eine Betriebsprüfung statt, die zur Wiederaufnahme der Verfahren betreffend einheitlic... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betrieb bis 31. Dezember 1981 handelsrechtlich als Einzelunternehmerin eine Handelsagentur. An ihrem Unternehmen war Heinz B. als unechter stiller Gesellschafter beteiligt. Seit 1. Jänner 1982 wird das Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG geführt, deren Kommanditisten die Beschwerdeführerin und Heinz B. sind. Für die Jahre 1979 bis 1982 fand im Unternehmen eine Betriebsprüfung statt, die zur Wiederaufnahme der Verfahren betreffend einheitlic... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb;
Rechtssatz: Kommt als neue Tatsache hervor, daß die Vertragspartner des Abgabepflichtigen sogenannte "Briefkastenfirmen" sind, stellt dieser Umstand für sich allein keinen Wiederaufnahmsgrund dar. Eine gemäß § 303 Abs 1 lit b neu hervorgekommene Tatsache bildet nur dann einen Wiederaufnahmsgrun... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb;
Rechtssatz: Kommt als neue Tatsache hervor, daß die Vertragspartner des Abgabepflichtigen sogenannte "Briefkastenfirmen" sind, stellt dieser Umstand für sich allein keinen Wiederaufnahmsgrund dar. Eine gemäß § 303 Abs 1 lit b neu hervorgekommene Tatsache bildet nur dann einen Wiederaufnahmsgrun... mehr lesen...
Der Antragsteller steht als Magistratsrat in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zur Stadt Wien und ist rechtskundig iS des § 24 Abs. 2 VwGG. Mit Bescheid des Wiener Stadtsenates vom 11. Juli 1989 wurde der 1941 geborene Antragsteller gemäß § 52 Abs. 2 lit. a der Dienstordnung 1966 (DO) wegen Dienstunfähigkeit auf Grund psychischer bzw. habitueller Ursachen (insbesondere wegen mangelnder Einordnungs- und Einsichtsfähigkeit in rechtliche Zusammenhänge, die zu ei... mehr lesen...
Der Antragsteller steht als Magistratsrat in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zur Stadt Wien und ist rechtskundig iS des § 24 Abs. 2 VwGG. Mit Bescheid des Wiener Stadtsenates vom 11. Juli 1989 wurde der 1941 geborene Antragsteller gemäß § 52 Abs. 2 lit. a der Dienstordnung 1966 (DO) wegen Dienstunfähigkeit auf Grund psychischer bzw. habitueller Ursachen (insbesondere wegen mangelnder Einordnungs- und Einsichtsfähigkeit in rechtliche Zusammenhänge, die zu ei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z1;VwGG §45 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/12/0241
Rechtssatz: Neue Tatsachen oder Beweismittel, die sich auf den Sachverhalt beziehen, bilden unter Umständen einen Wiederaufnahmegrund im Verwaltungsverfahren, aber nicht im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z1;VwGG §45 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/12/0241
Rechtssatz: Neue Tatsachen oder Beweismittel, die sich auf den Sachverhalt beziehen, bilden unter Umständen einen Wiederaufnahmegrund im Verwaltungsverfahren, aber nicht im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 28. Juni 1990 sprach die beschwerdeführende Pensionsversicherungsanstalt, Landesstelle Linz, aus, daß das Verfahren über den Anspruch des Mitbeteiligten auf Ausgleichszulage gemäß § 69 AVG wiederaufgenommen und der Bescheid vom 1. April 1970 hinsichtlich des Anspruches auf Ausgleichszulage aufgehoben werde. Gleichzeitig wurde für die Zeit ab 1. Jänner 1970 die zur Pension gewährte Ausgleichszulage neu festgestellt und der entstandene Überbezug in der Höhe von S 208.18... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 lita;
Rechtssatz: Wesentlich für den Tatbestand des Erschleichens ist, daß die Partei das Zustandekommen der Entscheidungsgrundlage absichtlich beeinflußt hat (Hinweis E 30.4.1986, 85/09/0103). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1990080164.X05 Im RIS seit 10.01.2001 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 lita;
Rechtssatz: Der Tatbestand des Erschleichens setzt auf seiten der Beh zumindest voraus, daß sie auf die Angaben der Partei angewiesen ist und eine solche Situation besteht, daß ihr nicht zugemutet werden kann, über die Richtigkeit der Parteiangaben noch weitere Erhebungen von Amts wegen zu pflegen (Hinweis E 8.4.1975, 2017/74). Euro... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 lita;
Rechtssatz: Wenn der Beh durch unrichtige und unvollständige Ausfüllung eines amtlichen Fragebogens durch die Partei die Tatsachen zunächst verborgen geblieben sind, bei deren Kenntnis ein anderer Bescheid ergangen wäre, und wenn die Beh aus der unrichtigen oder unvollständigen Ausfüllung des Fragebogens auf eine Irreführungsabsicht darum geschlossen hat, ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §292;AVG §69 Abs1 lita;
Rechtssatz: Das den Tatbestand des Erschleichens erfüllende Verhalten muß notwendig der Erlassung des Bescheides vorangehen (Hinweis E 24.5.1962, 2460/60; hier: kein Erschleichen ist daher das Ansteigen des "verschwiegenen" Einkommens - nach Bescheiderlassung - auf eine für den Entfall der Ausgleichzulag... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 lita;
Rechtssatz: Der Tatbestand des Erschleichens setzt voraus, daß der Bescheid in einer Art zustande gekommen ist, daß die Partei von der Beh objektiv unrichtige Angaben von wesentlicher Bedeutung mit Irreführungsabsicht gemacht hat und diese unrichtigen Angaben dann dem Bescheid zugrundegelegt wurden. European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 lita;
Rechtssatz: Die Irreführungsabsicht iSd Judikatur zum Erschleichungstatbestand setzt voraus, daß die Partei wider besseres Wissen gehandelt hat, und dies deshalb, um einen sonst vielleicht nicht erreichbaren Vorteil zu erlangen (Hinweis E 31.10.1957, 1890/55, VwSlg 4455 A/1957). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0020 E 29. Juni 1989 RS 1 Stammrechtssatz Das Verschweigen wesentlicher Umstände ist bei der Prüfung des Vorliegens eines Wiederaufnahmegrundes im Sinne des § 69 Abs 1 lit a AVG dem Vorbringen unrichtiger Angaben gleichzusetzen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 lita;
Rechtssatz: Bei Prüfung der Frage, ob der Tatbestand des Erschleichens gegeben sei, bildet das Gesamtverhalten der Person, der die Erschleichung vorgehalten wird, die Beurteilungsgrundlage. Doch müssen schon im wiederaufzunehmenden Verfahren (nicht also etwa nachher) Handlungen und Unterlassungen feststellbar gewesen sein, die eine Erschleichungsabsicht er... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb in den Jahren 1981 bis 1983 ein Taxiunternehmen. Wegen Nichtabgabe von Steuererklärungen wurden die Besteuerungsgrundlagen für das Jahr 1981 im Schätzungsweg ermittelt. Die betreffenden Abgabenbescheide ergingen am 24. Jänner 1983. Ein dagegen verspätet eingebrachtes Rechtsmittel wurde zurückgewiesen und die dagegen erhobene Berufung abgewiesen. Eine vom Beschwerdeführer gegen die abweisende Entscheidung erhobene Verwaltungsgerichtshofbeschwerde wurde mit ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb in den Jahren 1981 bis 1983 ein Taxiunternehmen. Wegen Nichtabgabe von Steuererklärungen wurden die Besteuerungsgrundlagen für das Jahr 1981 im Schätzungsweg ermittelt. Die betreffenden Abgabenbescheide ergingen am 24. Jänner 1983. Ein dagegen verspätet eingebrachtes Rechtsmittel wurde zurückgewiesen und die dagegen erhobene Berufung abgewiesen. Eine vom Beschwerdeführer gegen die abweisende Entscheidung erhobene Verwaltungsgerichtshofbeschwerde wurde mit ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1;BAO §303 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
88/13/0069 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/15/0082 E 10. Juli 1989 RS 1 Stammrechtssatz Grundvoraussetzung der Bewilligung einer Wiederaufnahme des Verfahrens ist ua die Rechtskraft desjenigen Bescheid... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2 impl;BAO §301 Abs1 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
88/13/0069
Rechtssatz: Bringt ein Abgabenpflichtiger als Wiederaufnahmsgrund lediglich seinen schlechten Gesundheitszustand vor, den er als neu hervorgekommene Tatsache iSd §... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2 impl;BAO §301 Abs1 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
88/13/0069
Rechtssatz: Bringt ein Abgabenpflichtiger als Wiederaufnahmsgrund lediglich seinen schlechten Gesundheitszustand vor, den er als neu hervorgekommene Tatsache iSd §... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens stellte der im Jahre 1923 geborene Beschwerdeführer in einer Niederschrift vom 20. Dezember 1983 einen Antrag auf Anerkennung als Opfer der politischen Verfolgung. Dabei legte der Beschwerdeführer zum Beweis für die Richtigkeit seiner Angaben eine Kopie der Auskunft des Internationalen Suchdienstes vom 27. Jänner 1982 vor, aus der hervorgeht, daß der Beschwerdeführer vom 16. September 1942 bis 16. Oktober 1944 im Jugendschutzlager Moringen... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens stellte der im Jahre 1923 geborene Beschwerdeführer in einer Niederschrift vom 20. Dezember 1983 einen Antrag auf Anerkennung als Opfer der politischen Verfolgung. Dabei legte der Beschwerdeführer zum Beweis für die Richtigkeit seiner Angaben eine Kopie der Auskunft des Internationalen Suchdienstes vom 27. Jänner 1982 vor, aus der hervorgeht, daß der Beschwerdeführer vom 16. September 1942 bis 16. Oktober 1944 im Jugendschutzlager Moringen... mehr lesen...