Norm: BDG §123 Abs2 idF BGBl 392/1996 BDG §124 Abs2 idF BGBl 392/1996 BDG§243 Abs6 idF BGBl 61/1997 AVG §69 Abs4
Rechtssatz:
Nach neuerer höchstgerichtlicher Rechtsprechung richtet sich der Instanzenzug im Wiederaufnahme-Verfahren nach dem Instanzenzug in der Hauptsache. Da die BerK mit Wirkung für die Verfahren, deren Wiederaufnahme beantragt wird, noch nicht als Berufungsinstanz konstituiert war, kommt diese Behörde demnach auch nicht als Beru... mehr lesen...