Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 12.10.2023 sprach das Arbeitsmarktservice Lilienfeld (im Folgenden: AMS) gegenüber der Beschwerdeführerin für die Zeit von 26.09.2023 bis 06.11.2023 den Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld aus. Begründend wurde ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin durch ihre Nichtbewerbung das Zustandekommen einer ihr vom AMS zugewiesenen zumutbaren Beschäftigung vereitelt habe. Berücksichtigungswürdige Gründ... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit Einberufungsbefehl des Militärkommandos Steiermark (in Folge. Behörde) vom 11.04.2024, ST/04/17/03/34, wurde XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) zur Ableistung seines Grundwehrdienstes ab dem 01.10.2024 bei einer näher bezeichneten Einheit des Bundesheeres einberufen. Der Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 17.04.2024 zugestellt. Mit Einberufungsbefehl des Militärkommandos Steiermark (in Folge. Behörde) v... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 28.09.2023 sprach das Arbeitsmarktservice XXXX (im Folgenden: AMS) aus, dass der Bezug der Notstandshilfe vom 01.01.2022 bis 31.07.2023 widerrufen und die Beschwerdeführerin zum Rückersatz der unberechtigt empfangenen Notstandshilfe in der Höhe von EUR 4.912,68 verpflichtet werde. Begründend wurde ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung für den genannten ... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des AMS Eisenstadt vom 02.05.2023 wurde die Zuerkennung der Notstandshilfe gemäß § 24 Abs. 2 AlVG iVm § 38 AlVG für die Zeit vom 30.09.2022 bis 02.10.2022 widerrufen bzw. die Bemessung rückwirkend berichtigt und der Beschwerdeführer gemäß § 25 Abs. 1 AlVG iVm § 38 AlVG zur Rückzahlung der unberechtigt empfangenen Leistung iHv € 64,53 verpflichtet. 1. Mit Bescheid des AMS Eisenstadt vom 02.... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des AMS Eisenstadt vom 02.05.2023 wurde die Zuerkennung der Notstandshilfe gemäß § 24 Abs. 2 AlVG iVm § 38 AlVG für die Zeit vom 30.09.2022 bis 02.10.2022 widerrufen bzw. die Bemessung rückwirkend berichtigt und der Beschwerdeführer gemäß § 25 Abs. 1 AlVG iVm § 38 AlVG zur Rückzahlung der unberechtigt empfangenen Leistung iHv € 64,53 verpflichtet. 1. Mit Bescheid des AMS Eisenstadt vom 02.... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 21.11.2023 wurde gemäß § 24 Abs. 2 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977 in der geltenden Fassung ausgesprochen, dass der Bezug des Arbeitslosengeldes für die Zeiträume 01.07.2023 bis 19.07.2023, 22.07.2023 bis 27.07.2023 und 29.07.2023 bis 07.08.2023 widerrufen bzw. die Bemessung rückwirkend berichtigt und gemäß § 25 Abs. 1 AlVG die Beschwer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der 2002 geborene Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde mit rechtskräftigem Beschluss der Stellungskommission vom 22.01.2021 für tauglich befunden. 2. Mit Einberufungsbefehl (EB) vom 03.08.2023 wurde der BF zur Ableistung seines Grundwehrdienstes mit Beginn am 08.01.2024 einberufen. 3. Der BF teilte daraufhin dem im
Spruch: angeführte Militärkommando (MilKdo) mit, dass er nach wie ... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Wesentlicher Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Wesentlicher Verfahrensgang und Feststellungen: Die Datenschutzbehörde (in Folge „belangte Behörde“) hat gegen die vier Beschwerdeführer wegen des Verdachts des Verstoßes gegen die Mitwirkungspflicht in einem datenschutzrechtlichen Administrativverfahren am 21.07.2022 ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Mit Bescheid vom 31.08.2022 hat die belangte Behörde das Verfahren gemäß § 24 VS... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Allgemeines: römisch eins. Allgemeines: Ende November 2021 sollen im Namen der Gesundheitsreferentin der XXXX , der Ärztinnen und Ärztekammer XXXX sowie diverser Sozialversicherungsträger Schreiben an Personen gesendet worden sein, die keine Schutzimpfung gegen COVID-19 erhalten hatten, über 18 Jahre alt waren und einen Wohnsitz in XXXX hatten („Impferinnerungsschreiben“). In den Schreiben wurden die Empfänger eingeladen, einen Termin für eine Impf... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 19.12.2023 erhob der Beschwerdeführer durch seine Rechtsberaterin, der er am 13.12.2023 Vollmacht erteilt hatte, Beschwerde gemäß § 22a BFA-VG gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) zur Zahl XXXX vom 30.11.2023, mit dem über den Beschwerdeführer gemäß § 76 Abs. 2 Z 1 FPG Schubhaft zum Zwecke der Sicherung des Verfahrens über einen Ant... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des AMS Wien Laxenburger Straße vom 19.04.2023 wurde gemäß § 10 AlVG der Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für den Zeitraum vom 13.03.2023 bis 23.04.2023 ausgesprochen. 1. Mit Bescheid des AMS Wien Laxenburger Straße vom 19.04.2023 wurde gemäß Paragraph 10, AlVG der Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für den Zeitraum vom 13.03.2023 bis 23.04.2023 ausgesprochen. 2. Dagegen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Dem Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX .2015 ohne entsprechende Prüfung des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen durch einen Beamten des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) eine Aufenthaltsberechtigung gemäß § 55 AsylG erteilt. In der Folge wurden ihm vonseiten der Bezirkshauptmannschaft XXXX weitere Aufenthaltsberechtigungen (Rot-Weiß-Rot-Karte plus – Umstieg BFA) erteilt. Zuletzt stellte der BF im Febru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Der nunmehrige Mitbeteiligte erhob am 18.03.2022 eine mit 16.03.2022 datierte Datenschutzbeschwerde gemäß Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bzw. § 24 Datenschutzgesetz (DSG) gegen den nunmehrigen Beschwerdeführer wegen Verletzung im Recht auf Auskunft. 1. Der nunmehrige Mitbeteiligte erhob am 18.03.2022 eine mit 16.03.2022 datierte Datenschutzbeschwer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 11.02.2021 erhob Herr XXXX (= Beschwerdeführer vor dem Bundesverwaltungsgericht und Antragsteller vor der Datenschutzbehörde) eine Datenschutzbeschwerde gegen die XXXX (= mitbeteiligte Partei vor dem Bundesverwaltungsgericht und Beschwerdegegnerin vor der Datenschutzbehörde) wegen Verletzung im Recht auf Auskunft. 1. Am 11.02.2021 erhob Herr römisch 40 (= Beschwerdeführer vor ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit beschwerdegegenständlichem Bescheid wurde der Einberufungsbefehl des Militärkommando Steiermark ST/03/17/65 dahingehend abgeändert, dass der Beschwerdeführer seinen Grundwehrdienst nunmehr in der Dauer von sechs Monaten einrechenbarer Dienstzeit am 04.09.2023 bis spätesten um 11:00 Uhr beim Aufklärungs-Artilleriebataillon 7 anzutreten habe. 2. Mit gegen diesen Be... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.11.2022, L524 2240781-1/7E, wurde die Beschwerde des nunmehrigen Antragstellers gegen den Bescheid des Präsidenten des Landesgerichts Steyr vom 09.12.2020, Zl. Jv 1454/20v-33, mit welchem dem Antragsteller Pauschalgebühren in Höhe von € 85,90 zur Zahlung binnen 14 Tagen vorgeschrieben wurden, nach Beschwerdevorentscheidung des Landesgerichtes Steyr vom 17.... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Datenschutzbehörde hat mit Bescheid vom 26. Februar 2020, GZ XXXX das aufgrund der Beschwerde des Antragstellers vom 13. November 2019 wegen behaupteter unrechtmäßiger Datenverarbeitung eingeleitete Verfahren bis zur Entscheidung über das beim Bezirksgericht XXXX zur Zahl XXXX anhängige Verfahren zur Überprüfung der Notwendigkeit der Bestellung eines Erwachsenenvertreters ausgesetzt. Beim Bezirk... mehr lesen...