Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Einberufungsbefehl des Heerespersonalamts (in Folge: belangte Behörde) vom XXXX wurde die Beschwerdeführerin gemäß §§ 21 und 24 Abs. 1 iVm § 39 Abs. 1 und 2a WG 2001 zu einer vom XXXX bis zum XXXX dauernden Milizübung beim Österreichischen Bundesheer einberufen. 1. Mit Einberufungsbefehl des Heerespersonalamts (in Folge: belangte Behörde) vom römisch 40 wurde die Beschwerdeführerin gemäß Paragraphen... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom XXXX 2022, Zl. XXXX , wurde gegen den Antragsteller (ASt), einen volljährigen Staatsangehörigen Serbiens, eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs 5 FPG iVm § 9 BFA-VG erlassen, die Zulässigkeit der Abschiebung nach Serbien festgestellt, keine Frist für die freiwillige Ausreise festgelegt, einer Beschwerde die aufschiebende Wirkung aberkannt und gemäß § 53 Abs 1 iVm Abs 3 Z 5 FPG ein unbefristetes Einre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des XXXX (fortan: belangte Behörde) vom XXXX , zugestellt am XXXX , wurde der Beschwerdeführer zur Ableistung eines XXXX vom XXXX bis XXXX bei der XXXX des XXXX einberufen. 1. Mit Bescheid des römisch 40 (fortan: belangte Behörde) vom römisch 40 , zugestellt am römisch 40 , wurde der Beschwerdeführer zur Ableistung eines römisch 40 vom römisch 40 bis römisch 40 bei der römisch 40... mehr lesen...