Begründung: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau vom 9.7.1987, Zl 733/7/87, wurde der Ziegelteich K***** mit seiner unmittelbaren Umgebung gemäß § 28 Kärntner Naturschutzgesetz mittels Mandatbescheides nach § 57 AVG zum Naturdenkmal erklärt. Dagegen erhob der Antragsteller das Rechtsmittel der Vorstellung. Mit schriftlichem Kaufvertrag vom 9.7.1987, dem bereits eine mündliche Einigung im April 1987 vorangegangen war, verkaufte der Antragsteller an das Bauunternehme... mehr lesen...
Norm: AVG §68 Abs2AVG §68 Abs3
Rechtssatz: Die Aufhebung eines Bescheides nach § 68 Abs 2 AVG wirkt nicht zurück, sondern ex nunc; somit entfaltet die neue Sachentscheidung mit dem Eintritt ihrer Rechtskraft Wirkungen nur für die Zukunft. Die bis dahin bestandene Rechtslage bleibt unberührt. Entscheidungstexte 1 Ob 616/91 Entscheidungstext OGH 29.01.1992 1 Ob 616/91 Veröff: ... mehr lesen...