Entscheidungen zu § 67c Abs. 1 AVG

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vfgh Beschluss 2001/6/12 B325/01

Begründung: Die vorliegende - selbstverfaßte - Eingabe richtet sich gegen "eine beängstigende Handlung der Gendarmerie Ferlach". Der Einschreiter habe erfahren, daß ein Gendarmeriebeamter nach ihm gefragt und ihn (in Abwesenheit) beleidigt habe, weiters habe ihn der Gendarmeriebeamte "auf den Gendarmerieposten Ferlach schaffen und grundlos gefangennehmen" wollen. Der Verfassungsgerichtshof ist zur Behandlung einer solchen Eingabe nicht zuständig. Weder Art144 B-VG no... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 12.06.2001

RS Vfgh 2001/6/12 B325/01

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbareB-VG Art129a Abs1 Z2AVG §67c Abs1
Rechtssatz: Keine Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Entscheidung über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt sowie über die hier behauptete Festnahme und Beleidigung Entschei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 12.06.2001

RS Vfgh 1992/6/9 B1107/91

Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art83 Abs2FremdenpolizeiG §5 Abs1FremdenpolizeiG §5a Abs1AVG §67c Abs1
Leitsatz: Zurückweisung einer gegen die Anhaltung in Schubhaft an den Unabhängigen Verwaltungssenat gerichteten Beschwerde als verspätet eingebracht; Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter infolge gesetzwidriger Ablehnung der Sachentscheidung ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 09.06.1992

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