Entscheidungen zu § 67 Abs. 4 AVG

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS UVS Oberösterreich 1996/07/11 VwSen-420110/16/Gf/Atz

Rechtssatz: Nach Art.3 MRK darf niemand der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden. Gemäß Art.10 Abs.1 MRK hat ua jedermann Anspruch auf freie Meinungsäußerung. Nach Art.10 Abs.2 MRK kann diese jedoch - da die Ausübung solcher Freiheiten, Pflichten und Verantwortung mit sich bringt - bestimmten, vom Gesetz vorgesehenen Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, wie sie in einer demokratischen Gese... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 11.07.1996

TE UVS Wien 1996/03/25 02/12/66/94

Begründung: Aufgrund einer Dienstaufsichtsbeschwerde vom 29.3.1994 erließ die belangte Behörde eine Sachverhaltsmitteilung gemäß § 89 Abs 2 Sicherheitspolizeigesetz, worin festgestellt wurde, daß eine Verletzung der Bestimmungen des § 5 Abs 2 der Richtlinienverordnung, BGBl Nr 266/1993, nicht vorliegt. Mit einem Hinweis wird dem Antragsteller mitgeteilt, daß er im Hinblick auf die behauptete Verletzung das Recht hat, binnen 14 Tagen ab Zustellung dieser Sachverhaltsmitteilung die Entscheid... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 25.03.1996

TE UVS Wien 1995/11/20 02/31/92/94

Begründung: I. 1. In Ihrer auf Art 129a B-VG und §§ 88 Abs 1 und 2 ua SPG" gestützten gemeinsam eingebrachten Beschwerde beantragen die Beschwerdeführer, der Unabhängige Verwaltungssenat Wien möge "1.) eine mündliche Verhandlung anberaumen; 2.) die Amtshandlung der Bundespolizeidirektion Wien am 22. und 23.9.1994 gegenüber den Beschwerdeführern insoweit für rechtswidrig erklären, als die Beschwerdeführer in ihrem Recht gemäß Art 3 EMRK verletzt wurden und der 2.-Bf in seinem Recht auf pers... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 20.11.1995

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