Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX (= bfP) beantragte eine Lizenz insb auch für ein – nach deren Darstellung– bestehendes Fachgeschäft für E-Liquids. . 1. Die römisch 40 (= bfP) beantragte eine Lizenz insb auch für ein – nach deren Darstellung– bestehendes Fachgeschäft für E-Liquids. . 2. Mit Entscheidung vom 25.03.2026, GZ: XXXX lehnte die Monopolverwaltung GmbH (= AG) den Abschluss eines Lizenzvertrags mit der bfP ab. 2. Mit Entschei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) beauftragte mit Verfahrensanordnung vom 01.02.2013 die Wiener Börse AG (im Folgenden: belangte Behörde) als Börseunternehmen gemäß § 66 Abs. 9 BörseG 1989 mit der Überprüfung von Gründen für den Widerruf der Zulassung zum geregelten Mark in Bezug auf sämtliche von der Beschwerdeführerin begebenen Finanzinstrumente. Unt... mehr lesen...