Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seinen Richter xxx über die Beschwerde der xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde xxx vom 24.6.2020, AZ: xxx, betreffend Verlangen gemäß § 44 Abs. 2 K-BO (Beibringung eines Versickerungskonzeptes für die anfallenden Niederschlagswässer der Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen auf dem Grundstück xxx, KG xxx), gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG zu Recht erkannt: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch sei... mehr lesen...