Begründung: 1.1. Der Berufungswerber, ein Staatsangehöriger der Russischen Föderation, welcher der ethnischen Gruppe der Tschetschenen angehört, stellte am 25.9.2004 den Antrag, ihm Asyl zu gewähren. Mit dem angefochtenen Bescheid wies das Bundesasylamt den Asylantrag gemäß § 7 AsylG idF der Asylgesetznovelle 2003 BGBl. I 101 (AsylGNov. 2003) ab (Spruchpunkt I); gemäß § 8 Abs. 1 AsylG erklärte es, die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Berufungswerbers in die Ru... mehr lesen...