Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem Ziel, den Obersten Gerichtshof zur Antragstellung beim Verfassungsgerichtshof nach Art. 89 Abs. 2 B-VG auf Aufhebung der gesetzlichen Vorschriften des § 502 Abs. 2 bis 4, § 520 Abs. 1, § 523, § 528 Abs. 1 Z 1 und Z 2, § 528 Abs. 2, § 528 a ZPO und § 2 Z 1 lit. c GGG zu bewegen, hat der Beklagte seinen Revisionsrekurs gegen die - entgegen seiner Rechtsmittelbehauptung nicht zurückweisende, sondern bestätigende -... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht hatte mit seinem Urteil vom 4. Juli 1985, GZ 47 R 2026/85-31, das dem Unterhaltserhöhungsbegehren der Klägerin stattgebende Urteil des Erstgerichtes vom 7. Dezember 1984, GZ 2 C 37/84-24, bestätigt. Es befolgte den gesetzlichen Auftrag nach dem § 500 Abs. 3 ZPO und sprach aus, daß die Revision, soweit sie nicht nach § 502 Abs. 2 Z 1 ZPO jedenfalls unzulässig ist, nach dem § 502 Abs. 4 Z 1 ZPO nicht zulässig sei, weil sich das Berufungsgericht au... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab mit seinem Urteil vom 7.12.1984, GZ 2 C 37/84-24, dem auf Leistung eines weiteren Unterhaltsbetrages gerichteten Begehren statt. Das Berufungsgericht gab mit dem Urteil vom 4.7.1985, GZ 47 R 2026/85-31, der Berufung des Beklagten nicht Folge und sprach nach § 500 Abs. 3 ZPO aus, daß die Revision, soweit sie nicht nach § 502 Abs. 2 Z 1 ZPO jedenfalls unzulässig ist, nach § 502 Abs. 4 Z 1 ZPO nicht zulässig sei, weil das Berufungsgericht sich insow... mehr lesen...
Norm: AVG §63 Abs5 ZPO §505 Abs1 ZPO §520 Abs1 E1 AVG § 63 heute AVG § 63 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 63 gültig von 01.01.1999 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 AVG § 63 gültig von ... mehr lesen...
Norm: AVG §8 AVG §63 Abs5 AVG § 8 heute AVG § 8 gültig ab 01.02.1991 AVG § 63 heute AVG § 63 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AV... mehr lesen...