Entscheidungen zu § 62 Abs. 3 AVG

Disziplinarkommissionen, Disziplinaroberkommission, Berufungskommission

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RS Dok 2004/9/1 82/15-DOK/01

Norm: BDG §126 Abs3 AVG §62 Abs3 AVG § 62 heute AVG § 62 gültig ab 01.02.1991
Rechtssatz: Gemäß § 126 Abs. 3 BDG ist eine schriftliche Ausfertigung des Erkenntnisses beiden Parteien des Verfahrens zwingend zuzustellen. Diese Bestimmung ist für die Disziplinarbehörde zwingend vorgegeben und unter... mehr lesen...

Rechtssatz | Dok | 01.09.2004

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