Norm: BDG §126 Abs3 AVG §62 Abs3 AVG § 62 heute AVG § 62 gültig ab 01.02.1991
Rechtssatz:
Gemäß § 126 Abs. 3 BDG ist eine schriftliche Ausfertigung des Erkenntnisses beiden Parteien des Verfahrens zwingend zuzustellen. Diese Bestimmung ist für die Disziplinarbehörde zwingend vorgegeben und unter... mehr lesen...